Gutachter oder Werkstatt – Was ist besser nach einem Unfall?
Alles in Kürze
- Kostenvoranschlag: Wird von der Werkstatt erstellt, listet grob Reparaturkosten auf, ist aber kein Beweismittel vor Gericht.
- Gutachten: Erstellt durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen, enthält auch Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfall und ist gerichtsfest.
- Kosten: Beim unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten (§ 249 BGB). Bei selbstverschuldeten Schäden trägt in der Regel die Vollkaskoversicherung die Kosten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Bagatellschäden: Unter ca. 750 € genügt meist ein Kostenvoranschlag.
- Hinweis: Als Geschädigter haben Sie immer das Recht, sich einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13) (Quelle: Bußgeldkatalog).
- Empfehlung: Ab 750 € Schadenhöhe oder bei unklarer Schuldfrage → unbedingt Gutachten beauftragen.
Warum Sie nach einem Unfall auf ein unabhängiges KFZ-Gutachten setzen sollten
Die erste Amtshandlung nach einem Unfall sollte nicht die Fahrt in die Werkstatt sein, sondern der Anruf beim KFZ-Gutachter. Denn ein Kostenvoranschlag reicht häufig nicht aus, um Ihre vollen Ansprüche geltend zu machen. Ein unabhängiges Gutachten berücksichtigt neben Reparaturkosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert. Unser Team vom KFZ-Sachverständigen Franc Gourgé empfiehlt: Unfallgeschädigte sollten immer ihr Recht auf einen eigenen Gutachter wahrnehmen.
Unterschied zwischen Werkstatt-Kostenvoranschlag und Gutachten
Kriterium |
Kostenvoranschlag (Werkstatt) |
Gutachten (KFZ-Sachverständiger) |
Zweck |
Grobe Reparaturkalkulation |
Umfassende Schadenanalyse inkl. Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert |
Rechtskraft |
Nicht vor Gericht nutzbar |
Als Beweismittel verwertbar |
Kosten |
Trägt Geschädigter (außer bei Reparaturauftrag) |
Zahlt gegnerische Versicherung (§ 249 BGB) |
Umfang |
Nur Reparaturkosten |
Zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Vorschäden, Sonderausstattung |
Empfehlung |
Nur bei Bagatellschäden < 750 € |
Ab 750 € oder bei unklarer Schuldfrage |
Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?
Ein Kostenvoranschlag genügt in der Regel nur, wenn es sich eindeutig um einen Bagatellschaden handelt. Laut Bußgeldkatalog.org liegt diese Grenze bei ca. 750 Euro. Einige Gerichte ziehen sogar bis zu 1.000 € als Grenze. Aber Vorsicht: Auch kleine optische Schäden können versteckte Folgekosten verursachen.
Tipp: Bei Unsicherheit lieber ein Schnellbewertung beauftragen – es ist detaillierter als ein Kostenvoranschlag und sichert Beweise. Sie sollten uns direkt bei jeglichen KFZ-Wertgutachten zu Rate ziehen.
Ihre Rechte nach einem Unfall
- Freie Wahl des Gutachters und der Werkstatt
- Rechtsanwalt für Geschädigte (Kosten trägt gegnerische Versicherung)
- Nutzungsentschädigung oder Ersatzwagen
- Anspruch auf Wertminderung, auch nach Reparatur
- Fiktive Abrechnung möglich: Sie lassen sich den Schaden auszahlen statt reparieren
Gutachten – schnell & unkompliziert
Wir von KFZ Gutachter Gourgé erstellen Gutachten auch kontaktlos. Schicken Sie uns Fotos und Daten Ihres Fahrzeugs einfach per WhatsApp oder E-Mail. Alternativ nutzen Sie unser unverbindliches Online-Formular. Unsere Experten liefern Ihnen eine erste Einschätzung und begleiten Sie in allen Schritten der Kommunikation mit der Versicherung.
Fazit
Ein KFZ-Gutachten ist fast immer die bessere Wahl: rechtssicher, umfassend und für Geschädigte kostenfrei. Ein Kostenvoranschlag genügt nur bei echten Bagatellschäden.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wann sollte ich auf einen Kostenvoranschlag verzichten?
Immer dann, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 € liegt oder eine Wertminderung im Raum steht. In diesem Fall benötigen Sie ein unabhängiges Schadengutachten.
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kfz-Gutachterkosten gemäß § 249 BGB und § 91 ZPO, sodass für Sie als Geschädigten keine Kosten entstehen, auch wenn Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen (BGH, Az. VI ZR 357/13). Bei selbstverschuldeten Schäden trägt die Vollkaskoversicherung die Gutachterkosten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ist ein Kurzgutachten eine Alternative zum Kostenvoranschlag?
Ja, besonders bei kleineren Schäden. Ein Kurzgutachten ist detaillierter als ein Kostenvoranschlag, enthält eine Fotodokumentation und kann im Streitfall hilfreich sein.
Gilt die 750-Euro-Grenze für alle Schäden?
Nein. Manche Gerichte ziehen auch bis zu 1.000 € als Bagatellgrenze. Außerdem gilt: Bei strittiger Schuldfrage oder unklaren Schäden ist ein Gutachten immer sinnvoll.
Was passiert, wenn Sie auf ein Gutachten verzichten?
Wenn Sie sich nur auf einen Kostenvoranschlag verlassen, riskieren Sie, dass die gegnerische Versicherung den Schaden herunterspielt oder versteckte Schäden nicht berücksichtigt werden. Ohne ein Gutachten könnten Sie Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall verlieren. Zudem kann die Versicherung des Schädigers einen eigenen Gutachter beauftragen, der möglicherweise nicht in Ihrem Interesse handelt. Mit einem unabhängigen Gutachten, z. B. von unserem Kfz-Sachverständigenbüro Gourge in Mainz, Wiesbaden & Umgebung, schützen Sie Ihre Ansprüche und vermeiden finanzielle Verluste.
Wie finde ich den richtigen Kfz-Gutachter?
Die Wahl eines kompetenten Gutachters ist entscheidend. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Zertifizierung: Der Gutachter sollte von anerkannten Institution zertifiziert sein.
- Erfahrung: Fragen Sie nach Referenzen oder spezifischer Expertise bei Kfz-Schäden.
- Unabhängigkeit: Der Gutachter darf nicht mit der gegnerischen Versicherung oder einer Werkstatt verbandelt sein.
- Regionale Nähe: Ein Gutachter vor Ort, z. B. in Mainz, kann schneller vor Ort sein.
All diese Kriterien erfüllen wir selbstverständlich – lernen Sie unser Team kennen oder erfahren Sie mehr über Franc Gourge: Werdegang, Kompetenzen & Zertifikate.
Brauchen Sie ein Gutachten?
Falls Sie in Mainz, Wiesbaden oder in der Nähe einen Unfall hatten dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular, rufen Sie uns an 06134 28 58 896 oder führen Sie direkt eine Schnellbewertung durch. Wir sind Ihr regionaler KFZ-Gutachter für Wertgutachten aller Art.